FAQ

Häufig gestellte Fragen

Seminare und Webinare

Rechtliches

Zahlungs­abwicklung

Allgemeines

Für wen sind unsere Seminare und Webinare im Bereich Explosionsschutz geeignet?

K

Unsere Schulungen richten sich an Fach- und Führungskräfte, die häufig oder täglich in Bereichen mit explosionsgefährdeten Materialien zu tun haben – etwa in der chemischen, pharmazeutischen, Lebensmittel- oder Mineralölindustrie. Dazu gehören z. B. Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter auf Baustellen sowie Elektrotechniker und Ingenieure.

Sind Vorkenntnisse im Bereich Explosionsschutz nötig?

K
Nicht unbedingt. Wir bieten sowohl Einsteigerseminare, die keine speziellen Vorkenntnisse voraussetzen, als auch Fortgeschrittenen- oder Auffrischungskurse, die auf bestehendem Wissen aufbauen, an. Einige unser Seminare und Webinare bauen auf Wissen aus Grundlagenseminaren und Webinaren auf. Seminare und Webinare, die sich mit den Grundlagen des Explosionsschutz auseinandersetzen, sind gekennzeichnet.

Welche Inhalte werden typischerweise vermittelt?

K

Unsere Schulungen decken je nach Format unter anderem folgende Inhalte ab:

 

  • Grundlagen des Explosionsschutzes (z. B. Zündquellen, Ex-Zonen)
  • Rechtliche Grundlagen (ATEX, BetrSichV, GefStoffV)
  • Geräteeinstufung und -kennzeichnung
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Maßnahmen im primären, sekundären und tertiären Explosionsschutz
  • Praxisbeispiele und Fehlervermeidung

Ist es möglich, dass mein gebuchtes Seminar oder Webinar abgesagt wird?

K
Das ist grundsätzlich möglich. Sollte dieser Fall eintreffen, werden Sie natürlich darüber informiert und die Buchung storniert. Ihnen entstehen keinerlei Gebühren dadurch. Sollte es sich bei der Buchung um ein Seminar „Im Unternehmen“ handeln, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Ausweichtermin zu finden.

Anmeldung

Ist eine Anmeldung notwendig um Buchung von Seminaren und Webinaren durchzuführen?

K
Ja, sie müssen sich einmalig Anmelden. Dies ist notwendig um Funktionen wie z.B. Stornierungsbenachrichtigungen oder Zahlungsabwicklungen für Sie so einfach wie möglich zu gestalten. Die Daten die dabei erhoben werden, werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, außer es dient dem direkten Zweck der Abwicklung (z.B. Zahlungsdienstleister).

Seminare

Kann ich das Seminar auch innerhalb meiner Firma vor Ort stattfinden lassen?

K
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Dazu müssen Sie lediglich auf der rechten Seite auf einer jeweiligen Seminar-Produktseite im Steuerungsmodul auf den Reiter „Im Unternehmen “ wechseln. Dort können Sie dann eine Angebotsanfrage stellen. Wir melden uns daraufhin bei Ihnen.

Über welches Sprachniveau muss ich verfügen, um am Seminar teilzunehmen?

K

Die Teilnehmenden müssen in der Lage sein, dem Seminar in der ausgewiesenen Seminarsprache fachlich/inhaltlich folgen zu können.

Was muss ich zum Seminar mitbringen?

K
Sollten besondere Gegenstände zum Seminar mitgebracht werden (normale Buchungen betreffend), erhalten Sie diese Information mit Ihrer Buchungsbestätigung. Sollten auf der Bestätigung keine weiteren Angaben vermerkt sein, sind keine besonderen Nutzungsgegenstände oder Schutzkleidungen mitzubringen.

Wie groß sind die Seminargruppen üblicherweise?

K
Die Gruppengröße variiert je nach Art des Seminars, liegt aber typischerweise zwischen 5 und 20 Personen. Kleine Gruppen ermöglichen eine intensivere Betreuung, gezielte Rückfragen und Diskussionen. Bei Seminaren „im Unternehmen“ kann die Gruppengröße individuell mit der Firmenleitung abgestimmt werden.

Technische Vorraussetzungen

Welche technische Ausstattung benötige ich zur Teilnahme an einem Webinar?

K

Für eine reibungslose Teilnahme benötigen Sie mindestens:

 

  • Einen PC oder Laptop mit aktuellen Betriebssystem
  • Eine stabile Internetverbindung (mind. 5 Mbit/s empfohlen)
  • Mikrofon
  • Kopfhörer oder ein Headset (beim Einsatz eines Headsets entfällt natürlich das Mikrofon)
  • Optional: Webcam (für interaktive Abschnitte oder Fragerunden)

Sind besondere Softwareanforderungen für die Teilnahme an Webinaren erforderlich?

K

Wir führen unsere Webinare per Zoom durch. Sie müssen also lediglich über ein normales Mikrofon oder Headset verfügen. Darüber hinaus ist die Installation oder Nutzung des Zoom-Clients auf dem Rechner oder per Browser nötig. Informationen zur Installation von Zoom finden Sie hier.

Muss ich ein Benutzerkonto auf einer Webinar-Plattform erstellen?

K
Nein, in der Regel ist keine Registrierung bei einer Webinar-Plattform notwendig. Sie können über den bereitgestellten Link aus Ihrer Buchungsbestätigung direkt als Gast teilnehmen. Lediglich für den Buchungsvorgang auf dieser Seite ist ein Konto notwendig.

Was kann ich tun, wenn technische Probleme während des Webinars auftreten?

K

Bitte testen Sie Ihre Verbindung und Technik vorab über unseren bereitgestellten Technik-Check-Link. Bei Problemen während des Webinars steht Ihnen unsere technische Betreuung per Telefon zur Verfügung (Kontaktinformationen erhalten Sie mit der Einladung).

Wird das Webinar aufgezeichnet? Kann ich es später erneut ansehen?

K
Das hängt vom jeweiligen Webinar ab. Falls eine Aufzeichnung erfolgt, werden Sie im Vorfeld darüber informiert. Bei vielen Webinaren stellen wir im Nachgang eine Aufzeichnung oder die Präsentationsunterlagen zur Verfügung.

Nach dem Seminare

Erhalte ich nach dem Seminar ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung?

K
Ja, alle Teilnehmenden erhalten im Anschluss an das Seminar eine offizielle Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat. Dieses dokumentiert die vermittelten Inhalte und kann z. B. im Rahmen von Audits oder als interner Qualifikationsnachweis verwendet werden.

Kann ich die im Seminar behandelten Inhalte später weiterhin einsehen?

K
Ja, die Seminarunterlagen (als PDF oder in gedruckter Form) können auch nach dem Seminar genutzt werden. Sie enthalten wichtige Gesetzestexte, Beispiele und Checklisten, um gelerntes für die Praxis aufzufrischen.

Ist nach dem Seminar eine Rezertifizierung oder Auffrischung notwendig?

K

Je nach Tätigkeit und Verantwortungsbereich ist eine regelmäßige Auffrischung des Wissens im Explosionsschutz empfehlenswert – insbesondere, wenn sich gesetzliche Grundlagen, Normen oder betriebliche Anforderungen ändern. Viele Unternehmen führen deshalb alle 3 bis 5 Jahre eine Wiederholungsschulung durch.

Gibt es weiterführende buchbare Seminare oder Webinare?

K

Ja, neben den Seminaren und Webinaren, die Grundlagen im Bereich Explosionsschutz behandeln, bieten wir auch weiterführende Schulungen an. Für einige unsere weiterführenden Angebote ist ein Grundlagenseminar oder Webinar Voraussetzung. Sollte dies der Fall sein, wird in den Details auf der jeweiligen Produktseite des Seminars oder Webinars darauf hingewiesen.

Zahlung / Rechnung

Welche Zahlungsarten werden für Buchungen angeboten?

K

Wir bieten für die Buchungen unser Seminare und Webinare folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

 

  • Für Unternehmen: Rechnung
  • Außerdem: Pay Pal und Kreditkarte…

Bekomme ich eine Bestätigung über den Zahlungseingang?

K
Ja, nach Eingang der Zahlung erhalten Sie automatisch eine Zahlungsbestätigung per E-Mail. Für firmeninterne Buchhaltung reicht in der Regel die Rechnung mit dem Vermerk „bezahlt“.

Was passiert bei Stornierung oder Nichtteilnahme?

K
Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn fallen keine Gebühren an. Danach berechnen wir eine Stornopauschale gemäß unseren AGB. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird die volle Seminargebühr fällig.

Datenschutzfragen

Welche personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Seminar- oder Webinar-Buchung erhoben?

K
Wir erfassen ausschließlich die für die Buchung und Durchführung des Seminars erforderlichen Daten, z. B. Name, E-Mail-Adresse, Firma, Position sowie ggf. eine Rechnungsadresse. Diese Daten dienen ausschließlich der Abwicklung und Organisation der Schulung.

Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?

K
Nein, Ihre Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung des Seminars notwendig ist – z. B. an Dienstleister für die Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

K
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Organisation und Abwicklung der Veranstaltung sowie zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z. B. im Rahmen der Buchhaltung) notwendig ist. Danach werden sie datenschutzkonform gelöscht

Wird das Webinar aufgezeichnet?

K
Webinare können zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden – aber nur mit vorheriger Ankündigung. In diesem Fall erfolgt die Aufzeichnung ausschließlich des Referenten-Bildschirms und ggf. seiner Kamera. Teilnehmer werden grundsätzlich nicht sichtbar oder namentlich erkennbar aufgezeichnet.

Vorschrift

Welche Normen und Vorschriften werden im Detail innerhalb unser Seminare und Webinare behandelt?

K
Neben den ATEX-Richtlinien (2014/34/EU und 1999/92/EG) werden nationale Regelwerke wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 720 ff. sowie relevante DIN EN- und IEC-Normen (z. B. DIN EN 60079) behandelt. Der Fokus hängt vom Seminartyp (Grundlagen, Praxis, Fortgeschrittene) ab.

Wer ist für die Umsetzung des Explosionsschutzes im Unternehmen verantwortlich?

K
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber der Anlage. Er ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber dabei.

Was ist das Explosionsschutzdokument und warum ist es gesetzlich vorgeschrieben?

K
Das Explosionsschutzdokument ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument gemäß § 6 BetrSichV. Es muss vor Inbetriebnahme erstellt werden und enthält u. a. die Zoneneinteilung, Zündquellenbewertung, Schutzmaßnahmen und organisatorische Regelungen. Es dient dem Nachweis, dass alle Maßnahmen zum Schutz vor explosionsfähiger Atmosphäre getroffen wurden.

Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Explosionsschutz?

K
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Explosionsschutzes in Betrieben können schwerwiegende Folgen haben: Bußgelder, behördliche Anordnungen, Stilllegung von Anlagen oder im Schadensfall auch strafrechtliche Konsequenzen, können im schlimmsten Fall die Konsequenz sein. Darüber hinaus haften Betreiber bei Fahrlässigkeit auch gegenüber Mitarbeitern oder Dritten.